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   OLG Stuttgart, 06.10.1994 - 1 Ws 203/94   

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https://dejure.org/1994,12799
OLG Stuttgart, 06.10.1994 - 1 Ws 203/94 (https://dejure.org/1994,12799)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.10.1994 - 1 Ws 203/94 (https://dejure.org/1994,12799)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - 1 Ws 203/94 (https://dejure.org/1994,12799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Entschädigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Urkundenübersetzers und Verhandlungsdolmetschers für die türkische Sprache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 17 Abs. 2, § 3 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 lit. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2021 - L 15 SB 343/21

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren - hier für eine

    Der Senat schließt sich den überzeugenden Erwägungen des Sozialgerichts in dem angefochtenen Beschluss, die der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung entsprechen (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.10.1994 - 1 Ws 203/94 -, juris Rn. 2; Jahnke/Pflüger, JVEG, 28. Aufl. 2021, § 24 Rn. 4; Binz, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. 2021, § 24 JVEG Rn. 3; Schneider, JVEG, 4. Aufl. 2021, § 24 Rn. 7; Simon/Pannen, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 24 JVEG Rn. 2 f.; Weber, in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, § 24 JVEG Rn. 4; Bleutge, in: BeckOK-Kostenrecht, Stand: 01.10.2021, § 24 JVEG Rn. 5) nach eigener Prüfung an und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf sie Bezug (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG).
  • SG Karlsruhe, 11.11.2013 - S 1 KO 3885/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines Dolmetschers - gesonderte

    Der Auftrag des Dolmetschers beginnt wie der des gerichtlichen Sachverständigen, der sein Gutachten mündlich in der Verhandlung erstattet, mit dem Aufruf der Verhandlung (vgl. Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 2. Auflage 2009, § 9, Rand-Nr. 18; sowie Hartmann, Kostengesetzte, 41. Auflage 2011, § 24 JVEG, Rand-Nr. 6, ferner OLG Stuttgart, Justiz 1995, 55).
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